Auf dem auch mit Tafeln markierten Betriebsgelände der Kiesgrube ist der Eintritt und das Angeln streng verboten!
Der Angler darf nur so viele Angelruten benutzen wie auf dem Angelschein angegeben. Angeln ist ganzjährig von 00:00 bis 24:00 Uhr gestattet. Minderjährige unter 18 Jahren dürfen nur mit einer erwachsenen Begleitperson beim nächtlichen Angeln anwesend sein. Es gelten die im staatlichen Angelschein angegebenen Angelschonzeiten. Davon kann mit einer Genehmigung der Fischereibehörde abgewichen werden. Geschützte Fischarten, die auf dem staatlichen Angelschein angegeben sind, dürfen während des ganzen Jahres NICHT gefangen werden!
Die Schonzeit für die Fischarten Hecht und Zander dauert vom 04. März bis 26. April, die Schonzeit für den Wels dauert vom 06. Mai bis 07. Juni. Während der Schonzeit dürfen Welse von weniger als 80 cm nicht behalten werden! Es gelten die landesweit gültigen Mindestmaße bis auf den Hecht, für diesen gilt ein Mindestmaß von 50 cm. Fische, die der Angler behalten will, sind in einem Setzkescher oder in einem anderen zweckgeeigneten Behälter kontrollierbar am Ufer aufzubewahren! Karpfen mit einem Gewicht von über 5 kg sind nach Fotografieren sofort ins Wasser zurückzusetzen. Die Anwendung eines Wunddesinfektionsmittels ist verbindlich, dieses muss jeder Angler mitführen.
Jeder Angler hat ein zur Gewichts- und Längenmessung geeignetes Gerät mitzuführen. Es ist streng verboten, zurückgesetzte Fische – auf welche Art auch immer – zu kennzeichnen. Zum Schutz des Fischbestandes behält sich der Fischereinutzungsberechtigte das Recht vor, die Beschränkungen und Verbote zu ändern; solche Änderungen werden an öffentlichen Informationsstellen kenntlich gemacht. Erwachsene Angler dürfen wöchentlich 5 Fische mit Mindestmaßbeschränkung (maximal 3 Stück je Fischart), von anderen Fischarten insgesamt 10 kg behalten. Jugendliche Angler dürfen wöchentlich 3 Fische mit Mindestmaßbeschränkung (maximal 1 Stück je Fischart), von anderen Fischarten insgesamt 5 kg behalten. Angler im Kindesalter dürfen wöchentlich 5 kg sonstige Fische, monatlich 1 Karpfen und 1 anderen edlen Fisch mitnehmen. Die Wochenmenge kann auch an einen Tag entnommen werden. Die Woche dauert von Montag 00:00 Uhr bis Sonntag 24:00 Uhr!
Erwachsene Angler dürfen jährlich 80 kg Fisch mit Mindestmaßbeschränkung behalten, ausgenommen Welse und sonstige Fische. Jugendliche Angler und mitangelnde Ehefrauen dürfen jährlich 40 kg Fisch mit Mindestmaßbeschränkung behalten, ausgenommen Welse und sonstige Fische. Die behaltene Fischmenge darf die maximale Jahresgewichtsgrenze nicht überschreiten. Die für sonstige Fische geltende Gewichtsbeschränkung gilt nicht für gefangene Silberkarpfen. Solche dürfen nicht in den Teich zurückgesetzt werden. Die Benutzung von Booten sowie Schwimmen im See ist streng verboten. Bei Nachtangeln ist der Angelplatz zu beleuchten. Der Angler darf den Angelplatz erst nach Herausnehmen der Angelgeräte für längere Zeit verlassen. Es ist verboten, im Wasser Fischreusen oder reusenähnliche Fanganlagen welcher Art auch immer auszusetzen.